Kooperationsprojekt Absolventenstudien (KOAB)
Warum werde ich als Hochschulabsolvent*in kontaktiert?
Nur Absolvent*innen können eine Rückmeldung dazu geben, wie sich ihr weiterer Werdegang gestaltet und wie die an der Hochschule erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt werden können.
Jede Hochschule ist dazu verpflichtet, sich ein genaues Bild über die Effekte der von ihr vermittelten Bildung zu verschaffen. So sieht §7 des Hochschulrahmengesetzes vor, dass ein Studium den „Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend“ vermitteln solle. Andererseits ist den Hochschulen über die Landesgesetze die Pflicht zur Evaluation ihrer Studiengänge auferlegt. Daher werden die Ergebnisse von Absolvent*innenstudien nicht zuletzt im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Reakkreditierung von Studiengängen genutzt.
Was ist das Kooperationsprojekt Absolvent*innenstudien (KOAB)?
Im Rahmen des Kooperationsprojekts werden alle Absolvent*innen eines Prüfungsjahrgangs zu Studium und Beruf befragt. Die erhobenen Daten werden von den teilnehmenden Hochschulen für die Evaluation und das Qualitätsmanagement eingesetzt. Darüber hinaus entsteht durch das Projekt ein Scientific-Use-File, also ein Forschungsdatensatz, der für die Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen verwendet wird.
Warum dauert die Befragung länger als fünf Minuten?
Innerhalb einer Hochschule ergeben sich je Ebene und Abteilung unterschiedliche Fragestellungen. So möchten etwa die Studiengangsverantwortlichen konkrete Optimierungsmaßnahmen zu einzelnen Studiengängen ableiten, wohingegen die Hochschulleitung übergeordnete Qualitätsaspekte im Auge behält. Die Studienberatung und/oder der Careerservice möchte das Feedback der Absolvent*innen für die Fundierung der Beratungsangebote nutzen. Das akademische Auslandsamt wünscht sich Rückmeldungen zu Auswirkungen eines ggf. absolvierten Auslandsaufenthalts auf die beruflichen Karrieren der Absolvent*innen. Und andere zentrale Stellen sind wiederum an dem Effekt interessiert, den die Hochschule hinsichtlich des regionalen Fachkräftepools zeitigt. Neben diesen Fragestellungen, die sich jeweilig in den einzelnen Hochschulen ergeben, werden sogleich einige weitere zentrale Fragestellungen der Hochschulforschung und des Bildungsmonitorings abgedeckt.
Auf diese Weise wird verhindert, dass die Absolvent*innen zu mehreren Zeitpunkten zu zahlreichen unterschiedlichen Befragungen eingeladen werden, die zusammengenommen einen deutlich höheren Aufwand für die Absolvent*innen bedeuten würden.
Warum wird die Studie in Form einer Kooperation durchgeführt?
Es soll eine strikte Trennung von Adress- und Befragungsdaten gewährleistet werden: Die Hochschule nutzt die ihr vorliegenden Adressdaten, um die Absolvent*innen zur Befragung einzuladen. Die Eingaben der Absolvent*innen gelangen nicht sofort an die Hochschule, sondern werden auf dem Server des Instituts für angewandte Statistik gespeichert. Am Institut für angewandte Statistik liegen keine weiteren Daten wie Namen oder Adressen der Befragten vor und das Institut leitet ausschließlich die aufbereiteten Befragungsdaten an die Hochschulen weiter. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Befragungsdaten nicht mit den Namen, Adressen oder Emailadressen der Absolvent*innen verknüpft sind.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Kooperationsprojekts besteht darin, dass übergreifende Vergleichswerte entstehen. Dies ist von hoher Bedeutung, da es nicht leicht möglich ist, ein einzelnes Befragungsergebnis zu bewerten. Angenommen die Untersuchung ergäbe für das Thema „Verwendung der im Studium erworbenen Kenntnisse“ auf einer Skala von "1 sehr hoch" bis "5 sehr niedrig" einen Mittelwert von 2,5. Dann wäre dieser Mittelwert nur schwer bewertbar. Liegen jedoch landes- oder bundesweite Vergleichswerte vor, können diese als Evaluationskriterien genutzt werden. Vereinfacht dargestellt: läge der bundesweite Wert bei 1,5 ergäbe sich, dass das Abschneiden mit 2,5 ein deutliches Alarmsignal ist. Auf diese Weise lassen sich die Befragungsergebnisse für eine stichhaltige und intersubjektiv überprüfbare Beurteilung (Evaluation) verwenden.
Über das Kooperationsprojekt entstehen darüber hinaus so genannte Scientific-Use-Files. Diese öffentlich zugänglichen Forschungsressourcen zeichnen sich dadurch aus, dass weder Personen noch einzelne Hochschulen in ihnen erkennbar sind und die hier enthaltenen anonymen Informationen für die Bearbeitung übergeordneter Fragestellungen genutzt werden können. So werden etwa landes- oder bundesweite Übergangsquoten vom Bachelor- in ein Masterstudium ermittelt oder der Grad der Beschäftigungsadäquanz von Hochschulabsolvent*innen untersucht. Die Ergebnisse dieser Analysen haben ggf. Rückwirkungen auf die Hochschulpolitik.
Sparsame Mittelverwendung: Hochschulen sind häufig über öffentliche Kassen also Steuermittel finanziert. Daher ist es im Interesse aller, dass diese Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Die Durchführung der KOAB-Studie durch eine zentrale Stelle (das ISTAT) ist für den Steuerzahler deutlich günstiger, als müssten an jeder Hochschule eigene Strukturen geschaffen und finanziert werden.